Das Schulrecht befasst sich mit den rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Besuch einer Schule ergeben können. Häufig geht es um Konflikte des grundrechtlich geschützten elterlichen Erziehungsrechts auf der einen und dem staatlichen Erziehungsauftrag auf der anderen Seite.
Besonderheiten dieses Rechtsgebietes bestehen einmal darin, dass das Schulwesen in Teilen gerichtlicher Kontrolle entzogen ist, da es sich trotz gesetzlicher Normierungen letzten Endes doch nach pädagogischen Grundsätzen richtet.
Im Übrigen setzt das Schulrecht ein großes Maß an Fingerspitzengefühl, Umsichtigkeit und Sensibilität voraus. Schließlich setzt sich das Schulverhältnis in aller Regel auch nach einer Streitigkeit fort und besteht noch Jahre weiter.
Unter das so genannte Schulrecht fallen all diejenigen Rechtsvorschriften, die sich auf die Schule und das Schulverhältnis beziehen. So stellen sich im Schulrecht für den Schüler bzw. seine Erziehungsberechtigten zum Beispiel Fragen im Hinblick auf:
- die Ordnung des inneren Schulbetriebes nach Festsetzung schulischer Ordnungsmaßnahmen